Infos für Autoren

Fördermöglichkeiten für Autorinnen und Autoren

Die Möglichkeit für Autorinnen und Autoren, sich unabhängig von einem Produzenten die Entwicklung eines Drehbuchs fördern zu lassen, besteht in einem beschränkten Maße. Sie wird meist als »Drehbuchförderung« bezeichnet.

Zumeist handelt es sich bei diesen Förderungen um bedingt rückzahlbare Darlehen. Das heißt, die Unterstützung ist zurückzuzahlen, wenn das entsprechend geförderte Buch vom Autor verkauft wird.

Ganz unterschiedlich wird dabei die Möglichkeit gehandhabt, sich während der Entwicklung des Drehbuchs von einem Dramaturgen oder einer Dramaturgin beratend begleiten zu lassen.

Nicht alle Förderinstitutionen geben bereits auf ihren Websites im Detail an, ob und wie dramaturgische Beratung förderungsfähig ist. Allerdings ist dies häufiger möglich, als vielfach angenommen wird, so zum Beispiel bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und der nordmedia. Deshalb empfehlen wir interessierten Autoren, die jeweiligen Förderreferenten bei der Beratung, die der Antragstellung in jedem Falle vorausgehen sollte, ausdrücklich darauf anzusprechen.

Eine ausführliche Liste mit den entsprechenden Links der Filmförderinstitutionen findet sich auf unserer Website VeDRA-Links: Filmförderungen.

Im Folgenden werden jene Programme aufgeführt, bei denen sich Autor/innen die Entwicklung ihrer Stoffe finanziell fördern lassen können. Gegenwärtig werden die wichtigsten deutschen Förderinstitutionen berücksichtigt. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.

Eine/n geeignete/n Lektor/in, Dramaturgen/Dramaturgin, Script Consultant, Stoffentwickler/in oder Script Doktor/in für Ihr Projekt finden Sie in unserem Dramaturgen-Guide.

 

DEUTSCHE FÖRDERINSTITUTIONEN

Nationale Programme

Beauftragter für Kultur und Medien (BKM)

Drehbuchförderung programmfüllende Spielfilme

Antragsberechtigt ist die Autorin beziehungsweise der Autor.
Die Förderung wird als Zuwendung zur Unterstützung des Lebensunterhalts der Autorin oder des Autors gewährt.
Es können Förderungen bis zu 30.000 €, in besonderen Fällen bis zu 50.000 €, vergeben werden.
Die Drehbuchförderung enthält eine Grundförderung bis zu 15.000 €, mit der ein Entwurf des Drehbuches erstellt wird. Daran schließt sich eine Fortentwicklungsförderung bis zu 15.000 € an, die in besonderen Fällen bis zu 35.000 € betragen kann. Die Fortentwicklungsförderung wird u.a. nur gewährt, wenn der Autor glaubhaft macht, dass ein Filmhersteller ernsthaft die Verfilmung des Drehbuches beabsichtigt.
Eine Drehbuchförderung (Grund- und Fortentwicklungsförderung) wird nur gewährt, wenn der Autor im Zuge der Projektrealisierung mit dem vom BKM beauftragten Drama Department zusammen arbeitet. Die Leiterin des Drama Departments ist Susan Schulte.
Das jährliche Fördervolumen beträgt rund 300.000 €.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Das Drama Department, Susan Schulte, kann den Autor/die Autorin auffordern, sich bei der Entwicklung des Stoffes dramaturgisch beraten zu lassen. Falls der Autor/die Autorin noch nicht mit einem Dramaturgen zusammenarbeitet, schlägt Susan Schulte ggf. auch den Dramaturgen/die Dramaturgin vor.

 

Filmförderungsanstalt (FFA)

Projektfilmförderung, programmfüllender Film

Für die Herstellung von Drehbüchern für programmfüllende, deutsche Filme können Autorinnen und Autoren Zuschüsse bis zu 30.000 €, in Ausnahmefällen bis zu 50.000 € erhalten.
Für die Entwicklung eines Treatments oder einer entsprechenden Vorstufe eines Drehbuches kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 €gewährt werden.
Allein antragsberechtigt sind nur Autorinnen und Autoren, die Ihre Autorenschaft an zwei Kinofilmen nachweisen können, die in europäischen Kinos ausgewertet wurden. Alle anderen Autoren sind nur zusammen mit einem Filmhersteller antragsberechtigt.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für die Herstellung eines Drehbuchs oder die Fortentwicklung eines bereits bestehenden Drehbuchs.
Die Förderungshilfen werden nicht gewährt, wenn das Vorhaben in der entsprechenden Entwicklungsstufe bereits von anderer Stelle gefördert wird. Zulässig hingegen sind Förderungen der Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung von anderer Stelle, sofern sie nicht ausschließlich die Drehbuchentwicklung betreffen.
Die Förderung der Fortentwicklung von Drehbüchern ist seit dem Inkrafttreten des Filmförderungsgesetzes 2009 Bestandteil der Projektfilmförderung.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Die Möglichkeit, sich eine dramaturgische Betreuung zusätzlich fördern zu lassen, ist in der geltenden Fassung des Filmfördergesetzes bisher nicht vorgesehen. Das im Gesetzentwurf von 2008 noch vorgesehene Beratungsangebot für Autoren wurde nicht in die endgültige Fassung übernommen.
VeDRA setzt sich dafür ein, dass ein solches Angebot für Autoren in Zukunft eingerichtet wird.

 

Stiftung Kuratorium Junger Deutscher Film (Kuratorium)

Talentfilm

Drehbuchförderung kann von einem Autor oder einer Autorin für das erste oder zweite Drehbuch beantragt werden.
Gegenstand der Förderung sind alle Genres und Macharten, d.h. Spielfilm, Dokumentarfilm, Animations- und Realfilm. Gefördert werden Lang- sowie Kurzfilme. Grundsätzlich nicht gefördert werden Übungs- und Abschlussfilme von Filmhochschulen und vergleichbaren Ausbildungseinrichtungen.
Ein Projekt kann in mehreren der nach diesen Richtlinien vorgesehenen Förderarten in Folge gefördert werden. Die Fördermittel des Kuratoriums können mit Fördermitteln aus anderen Einrichtungen kumuliert werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 15.000 €.
Fördermittel für die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung sind zurückzuzahlen, wenn das Drehbuch bzw. Projekt realisiert oder anderweitig verwertet wird, z. B. durch Veräußerung an Dritte.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Projektbetreuung für den Talentfilm erfolgt durch die Projektbetreuer des Kuratoriums in Form von dramaturgischer und sonstiger fachlicher Beratung. Sie kann als geldwerte Leistung bereitgestellt oder mit der Zuwendung von Fördermitteln verbunden werden.
Zuwendungen für die Projektbetreuung im Bereich der Drehbuchförderung sind zurückzuzahlen, wenn über das betreute Drehbuch ein Verfilmungsvertrag geschlossen wird.
Im Förderbereich Talentfilm betreut Gabriele Brunnenmeyer die Projekte dramaturgisch und organisatorisch.

Kinder- und Jugendfilm

Drehbuchförderung kann von einem Autor oder einer Autorin beantragt werden.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 30.000 €, in besonderen Fällen bis zu 50.000 €.
Fördermittel für die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung sind zurückzuzahlen, wenn das Drehbuch bzw. Projekt realisiert oder anderweitig verwertet wird, z. B. durch Veräußerung an Dritte.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Projektbetreuung für den Kinder- und Jugendfilm erfolgt in der Form, dass die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung bis auf weiteres durch den beim Kuratorium angesiedelten Projektbetreuer begleitet wird, während die Produktionsförderung bis auf weiteres durch das bei der BKM angesiedelte Drama Department betreut wird.
Zuwendungen für die Projektbetreuung im Bereich der Drehbuchförderung sind zurückzuzahlen, wenn über das betreute Drehbuch ein Verfilmungsvertrag geschlossen wird.
Im Förderbereich Kinder- und Jugendfilm betreut VeDRA-Mitglied Beate Völcker die Projekte dramaturgisch und organisatorisch.

 

Regionale Filmförderinstitutionen

FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Drehbuch

Für abendfüllende Kinofilme fördert der FFF Bayern die Entwicklung und Erstellung des Drehbuchs.
Antragsberechtigt sind Drehbuchautoren.
Schüler und Studenten können keinen Antrag auf Drehbuchförderung stellen.
Der Regelfördersatz beträgt bei einem Autor 20.000 €, bei zwei oder mehreren Autoren 30.000 €.
Anträge auf Drehbuchförderung können zu allen FFF-Vergabesitzungen eines Jahres
eingereicht werden. Vor der Antragstellung ist mit dem zuständigen Förderreferenten telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
Der Autor/die Autoren ist/sind verpflichtet, die Hälfte des Verwertungserlöses, höchstens aber das ausbezahlte Darlehen zurückzuzahlen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Im Rahmen eines Antrags auf höher Fördersumme können auf gesonderten Antrag auch die Kosten für dramaturgische Beratung veranschlagt werden.
Die maximale Fördersumme dafür beträgt 5.000 €.
Der Antrag kann erst nach Bewilligung der Drehbuchförderung und muss vor Abnahme des Drehbuchs gestellt und in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Im Antrag muss der/die vorgesehene Berater/Beraterin bzw. Betreuer/Betreuerin angegeben und ein entsprechender Qualifikationsnachweis beigefügt werden.
Die Beauftragung eines Beraters/einer Beraterin vor Bewilligung der dafür vorgesehenen Förderung erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH)

Drehbuchförderung

Für die Herstellung von Drehbüchern oder für die Ausarbeitung einer projektgerechten Beschreibung kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Produzentinnen / Produzenten, die bei Antragstellung bereits mit Autorinnen / Autoren zusammenarbeiten, oder Autorinnen / Autoren allein.
Das Darlehen darf 50.000 € nicht überschreiten.
Das Darlehen ist in der Regel bei Drehbeginn oder bei Veräußerung von Rechten an dem geförderten Stoff zurückzuzahlen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

In den geltenden Richtlinien für Filmförderung ist die Möglichkeit, sich eine dramaturgische Betreuung zusätzlich fördern zu lassen, bisher nicht vorgesehen.
In der Praxis können jedoch insbesondere bei der Antragstellung durch eine/n Autor/in die Kosten für eine solche qualifizierte Begleitung bei der Entwicklung des Stoffes zusätzlich zu dem persönlichen Darlehen veranschlagt werden. In der Regel sind hierfür Kostenansätze von 3.000 bis 5.000 € möglich. Die entsprechende Qualifikation des/der Dramaturgen/in ist nachzuweisen.

 

Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Drehbuchförderung

Für die Herstellung von Drehbüchern für Kinofilme und Fernsehprojekte kann ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt werden, wenn ein Film zu erwarten ist, der geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern.
Antragsberechtigt sind Produzenten mit Unternehmensniederlassung in Deutschland, ferner Drehbuchautoren, sofern sie ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Das Darlehen soll im Regelfall 20.000 € nicht überschreiten; ist mit der Bearbeitung des Drehbuchs mehr als ein Autor befasst, so soll das Darlehen im Regelfall 40.000 € nicht überschreiten.
Das Darlehen ist sechs Monate nach Drehbeginn oder bei der Veräußerung von Rechten an der geförderten Maßnahme zurückzuzahlen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Die Möglichkeit, sich eine dramaturgische Betreuung zusätzlich fördern zu lassen, ist in den geltenden Richtlinien für Filmförderung bisher nicht vorgesehen.

 

Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB)

Stoffentwicklungsförderung

In der Stoffentwicklung wird die Entwicklung von Filmideen in frühen Stadien zu Drehbüchern gefördert.

Anträge auf Filmförderung können bei der Medienboard GmbH jedoch nur von Produzenten oder Verleihern eingereicht werden. Das gilt auch für Drehbuch- bzw. Stoffentwicklungsförderung. Der Antragsteller muss i. d. R. einen ständigen Firmensitz in Berlin-Brandenburg bzw. Deutschland haben.

 

Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG)

Drehbuchförderung

Für die Herstellung von Drehbüchern oder für die Ausarbeitung bzw. Umarbeitung einer Projektbeschreibung bei Dokumentarfilmen kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Die gewährte Darlehenssumme soll in der Regel für in Baden-Württemberg anfallende Kosten verwendet werden.
Voraussetzungen der Förderung sind die Qualität des Projekts und ein kultureller oder sonstiger Bezug zu Baden-Württemberg oder  die Qualität des Projekts und ein wirtschaftliches Interesse in Baden-Württemberg an dem Projekt.
Antragsberechtigt sind Drehbuchautorinnen und -autoren, die in vier »Fördermodelle« eingeteilt werden: a) Neueinsteiger, b) Absolventen einer Filmhochschule oder Autodidakten mit vertiefter Weiterbildung, c) Erfahrene Drehbuchautoren, d) Produzenten mit Drehbuchautoren
Das Darlehen soll im Regelfall für Neueinsteiger sowie Absolventen einer Filmhochschule (usw.) 60.000 €, für Erfahrene Autoren sowie Produzenten mit Drehbuchautoren 45.000 € nicht überschreiten.
Das Darlehen ist in der Regel bei Drehbeginn oder bei sonstiger Verwertung von Rechten an dem geförderten Stoff zurückzuzahlen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Nach den Regularien der MFG ist die vertragliche Einbindung eines intensiv begleitenden Dramaturgen während des gesamten Werkerstellungsprozesses in allen Förderkategorien zwingend erforderlich.
Die MFG-Filmförderung behält sich eine aktive Begleitung der Drehbucherstellung resp. der Ausarbeitung/Umarbeitung einer Projektskizze vor. Die Förderung wird in Phasen eingeteilt, die den Schritten der Drehbucherstellung bzw. der Aus-/ Umarbeitung einer Projektskizze entsprechen. Jede Phase bedarf der Abnahme durch die MFG-Filmförderung, ggf. unter Hinzuziehung externer Experten. Die MFG behält sich bei jeder Phase einzelfallbezogene Auflagen vor (Einschaltung Skriptdoktor, Koautor, etc.) Die MFG hat nach jeder Phase das Recht zur Beendigung der Förderung des jeweiligen Projektes mit der Folge der entsprechenden Reduzierung der Förderungssumme.
Zusätzlich gelten für die einzelnen Fördermodelle die folgenden Bedingungen:
a) Neueinsteiger: Eine Standardauflage ist in der Regel die Verpflichtung des Autors/der Autorin zur Teilnahme an einem anerkannten Drehbuch-Workshop oder einer vergleichbaren Qualifizierungsveranstaltung. Die Überarbeitung des vorgelegten Treatments ist Bedingung und hat gemeinschaftlich mit einem von der MFG-Filmförderung vorgeschlagenen Dramaturgen zu erfolgen. Auch die weitere Drehbucherstellung hat mit diesem oder einem anderen von der MFG-Filmförderung vorgeschlagenen Dramaturgen zu erfolgen. Dabei muss es sich um einen der Dramaturgen aus dem MFG-Dramaturgenpool handeln. Die Dramaturgische Begleitung erfolgt dabei kontinuierlich und ist entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand und branchenüblichen Tagessätzen zu vergüten.
b) Absolvent einer Filmhochschule oder Autodidakt mit vertiefter Weiterbildung: Die MFG-Filmförderung kann fakultativ die Überarbeitung des vorgelegten Treatments, ggfs. gemeinschaftlich mit einem von der MFG-Filmförderung vorgeschlagenen Dramaturgen verlangen. Die Begleitung der weiteren Drehbuchentwicklung erfolgt durch einen von der MFG-Filmförderung vorgeschlagenen Dramaturgen. Dabei muss es sich um einen der Dramaturgen aus dem MFG-Dramaturgenpool handeln. Die Dramaturgische Begleitung erfolgt dabei kontinuierlich und ist entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand und branchenüblichen Tagessätzen zu vergüten.
c) Erfahrene Drehbuchautoren: Bis zur ersten Drehbuchfassung kann der Autor mit einem Dramaturgen seiner Wahl zusammenarbeiten, der der Zustimmung der MFG-Filmförderung bedarf. Führt die erste Drehbuchfassung nicht zu einem Realisierungsinteresse bei einer/einem Produzentin/en, erfolgt die Entwicklung weiterer Buchfassungen mit einem der von der MFG vorgeschlagenen Dramaturgen. Die Dramaturgische Begleitung erfolgt dabei punktuell und ist entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand und branchenüblichen Tagessätzen zu vergüten.

 

Mitteldeutsche Medienförderung (MDM)

Stoffentwicklung

Für die Entwicklung eines Stoffes kann eine Förderung gewährt werden. Dazu zählen: die Herstellung eines Drehbuchs, dramaturgische Beratung, Recherchen (in besonders begründeten Fällen).
Stoffentwicklungen können mit max. 25.000 € gefördert werden. Übersteigen die kalkulierten Kosten 25.000 € nicht, kann eine 100% Finanzierung durch die MDM beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Produzenten, Autoren und Regisseure. Grundsätzlich hat ein Antragsteller, sofern er nicht selbst Produzent ist, zur Antragstellung die Absichtserklärung eines Produzenten, der das entsprechende Projekt realisieren will, vorzulegen.
Der Bezug zu Mitteldeutschland, insbesondere die Möglichkeit, das geplante Vorhaben in der Region herzustellen, ist umfassend darzulegen.
Das Darlehen ist bei Drehbeginn oder bei Veräußerung von Rechten an dem geförderten Stoff zurückzuzahlen.
Zusätzlich ist ein Filmmarketing-Konzept obligatorisch. (Gesonderte Bedingungen und Fördermöglichkeiten. Die Antragstellung kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Stoffentwicklung erfolgen.)

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Die Förderung der Stoffentwicklung wird zur Erstellung eines Drehbuches gewährt. Der Förderantrag sieht die Abgabe einer Kostenkalkulation vor.
Die maximale Fördersumme erstreckt sich in der Regel auf die Positionen Autorenhonorar sowie einer in dieser Kalkulation anzugebenden dramaturgischen Beratung.

 

nordmedia

Drehbuch- und Stoffentwicklung

Für die Entwicklung eines Stoffes kann eine Förderung gewährt werden. Im einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: die Herstellung eines Drehbuchs, Recherchen.
Gefördert werden können Maßnahmen, wenn durch diese ein kulturwirtschaftlicher Effekt in den Ländern Niedersachsen und / oder Bremen zu erwarten ist.
Antragsberechtigt sind u.a. Autorinnen / Autoren. Grundsätzlich hat eine Antragstellerin / ein Antragsteller, sofern sie / er nicht selbst Produzentin / Produzent ist, bei Antragstellung die Absichtserklärung einer Produzentin / eines Produzenten, die / der das entsprechende Projekt realisieren will, vorzulegen.
Die Förderung kann bei Antragstellung durch Autoren bis zu 100% der kalkulierten Gesamtkosten, maximal jedoch 25.000 € betragen.
Bei der Förderung von Maßnahmen der Stoffentwicklung können Autorenhonorare bis zur Höhe von 2.000 € pro Monat, in der Regel bis zu 6 Monaten, sowie die Ausgaben für Fremdleistungen (>Sachkosten) als berücksichtigungsfähig anerkannt werden.
In der Regel hat die Fördernehmerin / der Fördernehmer 50% der Erlöse, höchstens jedoch die gewährten Fördermittel, bei Drehbeginn oder bei sonstiger Verwertung von Rechten an dem geförderten Projekt zurückzuzahlen.

Möglichkeiten dramaturgischer Betreuung

Die Möglichkeit, sich eine dramaturgische Betreuung zusätzlich fördern zu lassen, ist in den geltenden Richtlinien für Filmförderung nicht ausdrücklich vorgesehen. Allerdings können nach Ziffer 3.1.4  auch "die Ausgaben für Fremdleistungen als berücksichtigungsfähig anerkannt werden." Dazu zählen in der Praxis auch die Kosten für die Beratungstätigkeit durch einen Dramaturgen.

 

ÖSTERREICHISCHE FÖRDERINSTITUTIONEN

wird demnächst ergänzt

 

SCHWEIZER FÖRDERINSTITUTIONEN

wird demnächst ergänzt

 

[Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 19.03.2009, rhl]